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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die AGB im Detail

Vermittlung von Mitfahrten
Adventure Sailing vermittelt Mitfahrmöglichkeiten zwischen dem Interessenten an einer Mitfahrt und dem Eigner oder Betreiber eines Segelschiffes oder eines anderen Schiffes.
Die von Adventure Sailing für den Interessenten an einer Mitfahrt erbrachte Leistung besteht ausschließlich in der Vermittlung. Zwischen dem Interessenten und Adventure Sailing ist eine Vermittlungsleistung vereinbart.

Adventure Sailing ist kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.
Adventure Sailing führt die gebuchte Reise nicht selbst durch, verfügt nicht über eigene oder angemietete Schiffe und beschäftigt keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Schiffen oder beschäftigt unternehmensfremde Mitarbeiter im eigenen Auftrag.
Die gebuchte Fahrt wird ausschließlich durch den an den vermittelten Eigner oder Betreiber des Schiffes in dessen vollständiger und alleiniger Verantwortung erbracht. Es gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. anderweitig bezeichnete Vertragsbedingungen.

Adventure Sailing erbringt keine weiteren Leistungen, die vor, während oder nach der gebuchten Reise notwendig sind oder vom Interessenten gewünscht werden oder in anderer Weise mit der Mitfahrt verbunden sind.
Hierzu zählen insbesondere die Beschaffung von An-und Rückreisen zu oder von den Abfahrts-und Zielhafen, die Beschaffung von Einreisedokumenten, die Beschaffung von Versicherungsleistungen und die Organisation und Durchführung von Landausflügen.

Adventure Sailing ist an der Routenplanung, der Auswahl der Anlaufhäfen und Fahrplangestaltung sowie an der nautischen Durchführung der Reise nicht beteiligt.
Die organisatorische Reiseplanung vor Fahrtbeginn und die Durchführung der eigentlichen Fahrt obliegen allein dem Eigner oder Betreiber des Schiffes.

Vereinbarung zur Mitfahrt
Mit der Übermittlung eines Buchungsauftrages zu einer Mitfahrt wird auf Vermittlung durch Adventure Sailing eine Vereinbarung zwischen dem Interessenten und dem Eigner oder Betreiber des Schiffes getroffen. Es gelten dessen Allgemeine Geschäfts-, Reise- oder Beförderungsbedingungen.
Sofern nicht anderweitig mit dem Eigner oder Betreiber des Schiffes vereinbart, berechtigt die Vereinbarung den buchenden Mitfahrer zu einer Fahrt auf dem bezeichneten Schiff vom bezeichneten Abfahrtshafen zum bezeichneten Zielhafen einschließlich der für Gesundheit und Wohlbefinden des Mitfahrenden erforderlichen und der Reisedauer angemessenen Verpflegung und Schlafmöglichkeit.

Hinweis auf die Besonderheiten bei der Mitfahrt auf Segelschiffen
Der Interessent wird darauf hingewiesen, dass eine Mitfahrt auf einem Segelschiff keine Kreuzfahrt ist, die er als Passagier unternimmt.
Die Mitfahrt auf einem Segelschiff erfordert die Bereitschaft zur Mitarbeit zu den während der Fahrt erforderlichen Segelmanövern und anderen Tätigkeiten, die im alltäglichen Schiffsbetrieb notwendig sind. Mitfahrer können im Rahmen ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse und körperlichen Möglichkeiten herangezogen werden, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen.
Mitfahrer reisen deshalb nicht als Passagiere mit, sondern werden als „Trainee“ bezeichnet, was etwa einem Praktikanten entspricht. Während der Reise auf dem Schiff sind sie Besatzungsangehörige auf Zeit. Mitfahrende werden im folgenden als Trainee bezeichnet.

Unterkünfte, sanitäre Räume und Gemeinschaftsräume auf Segelschiffen sind einfach und zweckmäßig. Die Unterkünfte werden in der Regel mit mehreren Personen belegt, die Belegungszahl ist von Schiff zu Schiff unterschiedlich. Sanitärräume werden üblicherweise ebenfalls gemeinschaftlich genutzt.

Besatzungsangehörige der Stammbesatzung sind den Trainees gegenüber weisungsberechtigt. Ihre Anweisungen sind vom Trainee zu befolgen, da sie oft sicherheitsrelevante Hintergründe haben.

Segelschiffe sind veränderlichen Wetterbedingungen und Wasserständen in stärkerem Maße ausgesetzt als motorgetriebene Schiffe. Alle Fahrplanangaben sind daher als Planungsangaben zu verstehen, von denen erforderlichenfalls abgewichen werden muss. Der Trainee wird deshalb darauf hingewiesen, sich auf situativ erforderlich werdende Änderungen im angekündigten Fahrtverlauf einzustellen.

Außerhalb der Empfangsreichweite landgestützter Antennenanlagen werden Mobilfunkverbindungen über Satellit betrieben. Diese Verbindungen sind sehr teuer. Wir empfehlen, die Tarifinformationen Ihres Netzbetreibers genau zu beachten.

Bezahlung der Fahrt
Adventure Sailing ist vom Eigner des Schiffes beauftragt, den Preis für die Mitfahrt in seinem Namen vor der Einschiffung vom Trainee einzuziehen und an ihn weiter zu leiten.
Der Anspruch auf die Mitfahrt besteht nur nach vollständiger Bezahlung des Fahrtpreises.

Erklärung gesundheitlicher Reisefähigkeit
Die Mitfahrt wird vom Eigner oder Betreiber des Schiffes unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Trainee keiner dauerhaft ärztlichen Behandlung oder Fürsorge bedarf und keiner körperlichen oder psychischen Einschränkung unterliegt, aufgrund derer die Teilnahme an der Fahrt unter objektiver Beurteilung und in Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten auf einem Segelschiff sowie unter Berücksichtigung der Sicherheit des Trainees, anderer Personen oder des Schiffes auszuschließen ist.
Mit Übermittlung des Buchungsauftrages erklärt der Trainee, dass die Voraussetzungen an körperlicher und psychischer Reisefähigkeit auf einem Segelschiff gegeben sind.

Gesundheitsvorsorge und Versicherungsleistungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die angebotenen Schiffe keinen Bordarzt und nur eine kleine Bordapotheke mitführen.
Der Trainee hat eventuell benötigte Medikamente in ausreichendem Umfang selbst mitzubringen und ggfs. den Kapitän darüber zu informieren, falls mitgeführte Medikamente in den Anlaufhäfen angemeldet werden müssen oder damit in Notfällen Kenntnis über notwendige Medikationen vorliegt.

Der Trainee ist während der Reisezeit durch den Eigner oder Betreiber des Schiffes nicht durch die Seeberufsgenossenschaft versichert. Dem Trainee wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Freizeitunfallversicherung, eine Krankenversicherung sowie eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Der Trainee ist durch den Vermittler Adventure Sailing nicht gegen Unfall, Krankheit, zusätzliche Reisekosten oder übliche Reiserisiken versichert. Eine Reise-Unfallversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland ist Pflicht.

Einreise-, Visa-, Impf- und Zollvorschriften
Der Trainee hat sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die Voraussetzungen für die Einreise in die anzulaufenen Länder zu informieren und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Dieses betrifft insbesondere die Beschaffung von Einreisedokumenten, Visa, Gültigkeits-Verlängerung von Personalausweisen und/oder Reisepässen, Impfungen mit entsprechenden Nachweisen und Beachtung der Zollvorschriften.
Wir empfehlen dazu die Internetseite www.auswaertiges-amt.de

Leistungsausschluss
Der Eigner oder Betreiber des Schiffes können die Mitfahrt verweigern oder Fortsetzung einer Fahrt mit dem betr. Trainee ausschließen, wenn

  • der Reisepreis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt wurde
  • erforderliche Reisedokumente, insbesondere Einreisedokumente wie Visa nicht vorliegen oder nicht rechtszeitig genug vorgelegt werden können
  • für ein Reiseland geforderte Impfungen nicht erfolgt sind oder nicht nachgewiesen werden können
  • gegen Zollvorschriften verstoßen wird
  • aus gesundheitlichen Einschränkungen eine Gefahr für den Trainee durch den üblichen Schiffsbetriebsalltag ergeben könnte oder weil es nicht garantiert werden kann, schnell genug einen Nothafen zur medizinischen Versorgung anlaufen zu können
  • Handlungen des Trainees oder dessen Verhalten nach Beurteilung und Entscheidung des Kapitäns eine weitere Mitfahrt ausschließen

Wird aus den vorgenannten Gründen die Leistung ausgeschlossen, so behalten Eigner oder Betreiber des Schiffes ihren Anspruch auf Zahlung des Preises der Mitfahrt, allerdings hat der Trainee Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen.

Haftungsausschluss
Adventure Sailing haftet als Vermittler nicht für die Durchführung der vom Eigner oder Betreiber des Schiffes angebotenen Fahrt, die von Adventure Sailing vermittelt, aber nicht nach deren Leistungszusage und in deren Verantwortung ausgeführt wird.

Adventure Sailing haftet nicht für die Einhaltung der vom Eigner / Betreiber genannten Ein- und Auslauftage oder für Anläufe in den nach der Reiseplanung vorgesehenen Häfen und haftet nicht für eventuell durch Abweichungen vom vorgesehenen Fahrplan entstehende zusätzliche Kosten.

Unter bestimmten Gegebenheiten, wind-, wetter- und fahrwasserabhängig, können Segelschiffe nicht sicher unter Segeln manövriert werden. Adventure Sailing haftet nicht, wenn in solchen oder anderen Fällen nach Entscheidung des Kapitäns die Fahrt unter Motorkraft durchgeführt wird.

Adventure Sailing haftet nicht für Verletzungen, die dem Trainee während der Fahrt zustoßen können oder für Krankheiten, die infolge der Fahrt auftreten könnten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt und die Mitfahrt auf Segelschiffen Risiken birgt, die - so weit vorhersehbar und vermeidbar - von der Schiffsführung ausgeschlossen werden.
Dennoch können Risiken für den Trainee bestehen, die im Vorwege nicht erkennbar und in ihren Auswirkungen nicht zu verhindern sind. Trainees werden aufgefordert, selbst entsprechende Vorsicht und Umsicht walten zu lassen, mögliche Risiken zu vermeiden und ihre eigene Beweglichkeit und körperliches Leistungsvermögen kritisch einzuschätzen.

Adventure Sailing haftet nicht für Verlust, Beschädigungen oder Verschmutzungen von persönlichem Eigentum des Trainees.

Die Verwendung von Mobilfunktelefonen auf See kann sehr teuer sein, wenn die Verbindung über Satellit geroutet wird. Adventure Sailing haftet nicht für daraus entstehende Kosten.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Mobilfunk-Netzbetreiber über Kosten für die Nutzung Ihres Mobiltelefons außerhalb des Empfangsbereiches landgestüzter Antennen.

Stornierung durch den Trainee
Bei Stornierung der Mitfahrt durch den Trainee erheben die Eigner oder Betreiber der Schiffe eine Rücktrittsgebühr, die in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mitfahrpreises, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts erhoben wird.
Adventure Sailing wird als Vermittler die vom Eigner / Betreiber geforderte Rücktrittsgebühr berechnen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 6,00 € pro Reisetag.

Änderung des Fahrplans oder Stornierung durch den Eigner oder Betreiber
Der Eigner oder Betreiber des Schiffes behält sich vor, auch nach Zugang der Buchungsbestätigung die Fahrtroute, die Anlaufhäfen oder die Reisetage aus notwendigen Gründen im Schiffsbetrieb zu ändern. Soweit es Adventure Sailing solche Änderungen frühzeitig genug zur Kenntnis gelangen, informiert Adventure Sailing den Trainee über die Änderungen.

Datenschutz nach EU-DGSVO
Für die Mitfahrt werden von den Hafen- und Einreisebehörden bestimmte persönliche Daten verlangt.
Seegehende Schiffe müssen zudem eine Übersicht aller an Bord befindlichen Personen mitführen.
Adventure Sailing ist von den Eignern / Betreibern der Schiffe aufgefordert, diese Daten von den Trainees zu erfragen und für die ordnungsgemäße Dokumentation weiter zu leiten.
Der Trainee haftet für entstehende Kosten, die aus wissentlich falschen oder unvollständigen Angaben entstehen können.
Adventure Sailing ist verpflichtet, die erfragten Daten an keine weitere Partei, außer dem Schiffseigner bzw. –betreiber weiter zu geben.
Adventure Sailing verwahrt Name und Vorname des Trainees, postalische Anschrift sowie die eMail-Adresse ausschließlich, um den Trainees weitere Informationen zuleiten zu können.
Der Trainee ist berechtigt, Auskunft über seine bei Adventure Sailing verwahrten Daten zu erlangen.
Der Trainee ist berechtigt, nach Fahrtende eine Löschung seiner Daten zu verlangen.
Verlangt der Trainee eine Löschung seiner Daten noch vor dem Fahrtantritt, hat Adventure Sailing diese Forderung an den Eigner oder Betreiber des Schiffes weiter zu leiten.
Eine Löschung der persönlichen Daten vor Reiseantritt berechtigt den Schiffseigner bzw. –betreiber in der Regel, die Mitfahrt aus Sicherheitsgründen auszuschließen und den Fahrpreis einzubehalten.

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